Regeln für das Fliegen auf dem Modellflugplatz des FVL

Für einen geordneten und sicheren Modellflugbetrieb muss jede Pilotin und jeder Pilot einige Unterlagen und Prüfungsnachweise bereit halten.

 

1. Die Flugmodelle müssen mit der Betreiber-Registrierung vom Luftfahrt-Bundesamt gekennzeichnet sein. Dies gilt für Modelle über 250g Abfluggewicht und für solche mit Kamera unabhängig vom Gewicht. Die Betreiberregistrierung erhält man über folgendes link. Piloten unter 16 Jahren müssen die Betreibernummer über einen Erziehungsberechtigten beantragen.

 

2. Die Pilotin oder der Pilot muss einen aktuellen Kompetenznachweis des Luftfahrtbundesamtes nachweisen. Die zugehörige Prüfung kann man hier ablegen, bzw deren Gültigkeitsdauer verlängern. Piloten unter 16 Jahren können keinen solchen Kompetenznachweis ablegen. Daher dürfen sie auf unserem Platz nicht selbständig fliegen sondern werden von einem Piloten mit Kompetenznachweis angeleitet.

 

3. Die Pilotin oder der Pilot muss einen gültigen Kenntnisnachweis vom DMFV oder vom MFSD nachweisen. Die zugehörige Prüfung kann hier oder hier abgelegt werden.

 

 

4. Der Flugbetrieb auf unserem Modellflugplatz erfolgt im Rahmen einer von jedem Piloten und jeder Pilotin einzuhaltenden Betriebsordnung. Diese ist hier zu lesen.

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