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Als verantwortungsbewusste Modellbauer führen wir Geräuschmessungen durch um sicherzustellen, dass alles den Bestimmungen entspricht. Achtung: Das Fliegen ohne Lärmpass ist für Flugzeuge mit Verbrennungsmotor auf unserem Gelände nicht mehr gestattet! Die Prozedur: Lärmmesspunkte Die Lärmmesspunkte befinden sich in einer Höhe von 1 m über dem Boden, in einem Abstand von 25 m zum Beziehungspunkt und in einem Winkel von 45°, 90° und 135° zur Vorausrichtung der Modelllängsachse auf der Auspuffseite. Der Beziehungspunkt ist bei 
- Flugmodellen mit einem Propellerantrieb die Mitte der Propellernabe, - Flugmodellen mit mehreren Propellerantrieben die Mitte der Verbindungslinie der am weitesten außen liegenden Propellernaben, - Flugmodellen mit einem Strahltriebwerk die Mitte der Lufteintrittsöffnung, - Flugmodellen mit mehreren Strahltriebwerken die Mitte der Verbindungslinie der am weiteten außen liegenden Lufteintrittsöffnungen, - Hubschraubermodellen die Mitte der Hauptrotorachse. Der gültige Lärmpegel ist das arithmetische Mittel der gemessenen maximalen Schalldruckpegel. 
Referenzbedingungen Die Messungen sind unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
- Das Flugmodell ist so zu positionieren, dass sich der im Abschnitt Lärmmesspunkte definierte Bezugspunkt in einer Höhe von 1 m ± 0,1 m über dem Boden befindet und die Flugzeuglängsachse parallel zum Boden verläuft. Das Luftfahrtbundesamt kann in Sonderfällen eine andere Aufstellungsgenehmigen.

- Zur Vermeidung von Reflexionen dürfen in einem Umkreis von 30 m um das Mikrofon sowie um das Flugmodell keine die Messung beeinflussenden Gegenstände vorhanden sein. - Die Lärmmessung muss auf einem kurzgemähten Grasboden erfolgen. - Das Flugmodell ist so zu positionieren, dass sich die Flugzeuglängsachse in einem Winkel von 90° ± 30° zur Windrichtung befindet. Die Lärmmessung hat auf der zum Wind abgewandten Seite des Modells zu erfolgen. - Die Windgeschwindigkeit darf 5m/sec nicht überschreiten.
- Die Messung muss an jedem Punkt über einen Zeitraum von mindestens 30 s erfolgen; maßgebend ist der höchste in diesem Zeitraum gemessene Pegel. - Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10°C und 30° C liegen; keinNiederschlag. - Das Umgebungsgeräusch muss mindestens 10 dB(A) unter dem vom Modellerzeugten Geräusch liegen. - Die Messung muss bei Vollgas erfolgen. Eine Limitierung von Leistung und Drehzahl, die zur Erfüllung der Lärmschutzforderungen vorgenommen wird, ist nicht erlaubt.
- Für die Messung muss ein Präzisionsschallpegelmesser nach DIN EN 60651 oder nach DIN EN 60804, in beiden Fällen mindestens Klasse 2, in der Betriebsart „langsam“ („slow“) und im Anzeigemodus „dB(A)“ verwendet werden. Die Kalibrierung der Messanlage mit einem akustischen Schalldrucknormal zur Überprüfung der Empfindlichkeit der Anlage und zur Ermittlung des Bezugspegels darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Auf unserem Gelände gelten folgende Werte: Kolbenmotor 80 dB (A) Turbine 90 dB (A)
Quelle: Auszug aus der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) vom August 2004
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